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FAQ's zu branchenspezifischen Themen

Hier finden Sie Antworten auf Fragen, die branchenspezifische Themen des Bereichs bargeldloser Zahlungsverkehr betreffen. Erläuterungen einzelner Fachbegriffe finden Sie hier.

  • Wozu gibt es girocard?

    Die Einführung von "girocard" ist eine von vielen Maßnahmen zur Vereinheitlichung des europäischen Zahlungsverkehrsraumes (SEPA – Single Euro Payments Area). Jeder europäische Bürger soll Zahlungsverkehrsdienstleistungen im gesamten Euro-Raum zu den gleichen Bedingungen nutzen können wie in seinem Heimatland.

  • Wofür steht girocard?

    "girocard" ist gleichzeitig der neue Name und das neue Logo sowohl für PIN-basiertes, bargeldloses Bezahlen (bisher "electronic cash System"), als auch für das Abheben von Bargeld an Geldautomaten (Deutsches-Geldautomaten-System).

  • Was ist an girocard besser?

    "girocard" verbessert nicht nur die Akzeptanz deutscher Debitkarten im gesamten SEPA-Raum, sondern bietet außerdem mit nur einem Erkennungszeichen für zwei Systeme die größtmögliche Sicherheit, die der Zahlungsverkehr mit Debitkarten in Verbindung mit der PIN garantiert.

  • Was ändert sich mit girocard für Karteninhaber?

    An den Funktionalitäten der Debitkarten ändert sich rein gar nichts. Jede neu ausgegebene Debitkarte wird in Zukunft das "girocard"-Logo tragen. Alte Debitkarten, auf denen noch kein "girocard"-Logo aufgebracht ist, behalten bis zu ihrem Austausch die volle Funktionalität. Sicher wird es eine geraume Zeit in Anspruch nehmen, bis alle Karteninhaber eine neue Karte mit "girocard"-Logo erhalten haben und der Name "girocard" jedem geläufig ist. Bis dahin werden die Begriffe "girocard" und "ec/electronic-cash" noch eine Weile nebeneinander bestehen. Wir werden Sie über weitere Neuigkeiten informieren. Wenn Sie in der Zwischenzeit Fragen haben sollten, rufen Sie uns an! Wir helfen Ihnen gerne weiter!

  • Was bedeutet TA7.0?

    Ab dem 30.09.2009 muss aufgrund der Vorgabe durch den Zentralen Kreditausschuss (ZKA) der neue Sicherheitsstandard TA7.0 (Technischer Anhang 7.0) für electronic-cash-Terminals eingeführt werden. Die CCV AllCash ecm GmbH als Dienstleister für Ihre bargeldlose Zahlung ist die ausführende Stelle. Der technische Anhang beschreibt die Voraussetzungen, unter denen ein electronic-cash-Terminal betrieben werden darf. Hintergrund für die Neuerungen von der derzeitigen Version 6.0 auf die nun geforderte Version 7.0 dieses Standards, ist die Anpassung an die internationalen Richtlinien für SEPA (Single European Payment Areas) und die Umstellung von "electronic cash" auf "girocard". In diesem Zusammenhang wird auch die Nutzung der neuen Chipkartengeneration (EMV = Debit- oder Kreditkarte mit Chip und Magnetstreifen) ermöglicht.

  • Was bedeutet TA7.0 für Sie als Terminalnutzer?

    Händler, die "electronic cash" bzw. "girocard" anbieten, müssen ihre Terminals bis zum 30.06.2010 austauschen bzw. deren Software aktualisieren. Da die neue Chipkartengeneration aber bereits ausgegeben wird, sollten Sie nicht bis Mitte nächsten Jahres warten, sondern Ihren Kunden die gesamte Palette des bargeldlosen Zahlungsverkehrs so schnell wie möglich anbieten. Alle notwendigen Maßnahmen werden für Sie als Kunden der CCV AllCash ecm GmbH ab sofort durchgeführt. Bei Fragen während des gesamten Updateprozesses betreut Sie unsere Technische Hotline unter 01805/237412 (0,14 €/min. aus dem dt. Festnetz; max. 0,42€/min. aus dem Mobilfunknetz) selbstverständlich gerne.

  • Welche Vorteile entstehen für Sie als Terminalnutzer?

    Durch die Umstellung auf TA7.0 fällt ab 2011 die kostenpflichtige OPT-Schlüsselladung einmal jährlich weg. In Zukunft können auch europäische Kunden aus den EURO-Ländern problemlos in Deutschland bargeldlos bezahlen. Für Sie wird die Aktzeptanz von internationalen Karten günstiger. Ebenso können auch Sie in Zukunft auf Geschäftsreisen oder im Urlaub mit Ihrer Karte im europäischen Ausland bargeldlos bezahlen.

 


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