e-Mobility Blogreihe: Trend 12 und 13

Unsere E-Mobility-Blogreihe stellt die jüngsten Trends in der E-Mobilität vor: von der wachsenden Popularität über Ladestationen und Zahlungen bis hin zum Fahrzeugdesign und öffentlichen Verkehr.

Trend 12: Partnerschaften mit Leasingunternehmen

Wird ein Fahrzeug geleast, können die Ladegebühren Teil des Leasingvertrags sein. Leasingunternehmen können mit den Betreibern der Ladestationen zusammenarbeiten und die Zahlungen entweder mit den monatlichen Raten erheben oder eine separate Rechnung an den EV-Besitzer senden. Beide Optionen sind möglich.

Trend 13: Visionäre Zahlungsmöglichkeiten

Bei den bisher vorgestellten Zahlungsmethoden wird davon ausgegangen, dass Ladestationen zukünftig der Standard der Ladesysteme sein werden. Aber was, wenn nicht?

Es wird viel über erneuerbare Energien gesprochen, darunter das solarbetriebene Laden, das kostenlosen, nachhaltigen Strom für Elektrofahrzeuge liefern könnte. Die Umsetzung beim aktuellen Stand der Solartechnik ist jedoch aus mehreren Gesichtspunkten unzureichend: Kapazität, Größe, Gewicht, Kosten, Aerodynamik und... das Wetter.

Eine weitere Möglichkeit ist die Investition in Straßen mit integrierten Ladesystemen. Schweden hat bereits einen ersten Schritt bei der Umsetzung dieser Technik auf Abschnitten einer Straße außerhalb Stockholms gemacht. Die Straße verfügt über eine eingebettete Schiene mit einem beweglichen Arm, der sich zum Laden mit der Unterseite des Fahrzeugs verbindet. Natürlich würde die allgemeine Einführung dieser Technologie große Investitionen, Optimierungen und eine Reihe von hersteller- und gebietsübergreifenden Normen erfordern.

Auch das kabellose Laden ist von großem Interesse. Wie Anke Vandenbussche in ihrem CCV-Artikel schreibt, könnte das kabellose Laden tatsächlich ein entscheidender Faktor für eine bessere EV-Ladeinfrastruktur sein:

Wem würde diese Infrastruktur gehören? Würde sie kostenlos bereitgestellt werden oder wäre sie in der regulären Kfz-Steuer enthalten? Diese Fragen müssen nicht sofort beantwortet werden, aber wir dürfen nichts unversucht lassen, bevor wir die Zukunft der Zahlung an EV-Ladestationen festlegen.

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