Girocard: Kartellamt untersucht Kartengebühren

LZnet/be. Der Bundestag hat in der vergangenen Woche die Deckelung der Girocard-Gebühren auf 0,2 Prozent vom Umsatz beschlossen. Das Kartellamt besteht derweil weiterhin auf verhandelte Entgelte für die EC-Karten-Zahlungen.

Die Händlergebühren für Girocard-Zahlungen (früher EC-Karte) werden vor dem Weihnachtsgeschäft nochmals sinken. Der Bundestag hat die europäische Interbankenentgelt-Verordnung (IF-VO) am vergangenen Donnerstag in einem Begleitgesetz zur “Transparenzrichtlinien-Änderungsrichtlinie” verabschiedet.

Damit gelten für das sogenannte Interbankenentgelt ab dem 9. Dezember Obergrenzen von 0,3 Prozent vom Umsatz für Kreditkarten und 0,2 Prozent vom Umsatz für Debitkartentransaktionen, zu denen der Gesetzgeber explizit auch die Girocard der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) zählt. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) soll die Einhaltung der Gebühren und weiterer Regelungen der IF-VO überwachen.

Girocard wird doppelt reguliert

Trotz dieser gesetzlichen Gebührendeckelung besteht das Kartellamt auf der Einhaltung der Verpflichtungszusage vom April 2014, in der die Banken den Bonnern zugesagt haben, ausschließlich bilateral verhandelte Händlerentgelte für Girocard-Zahlungen zu erheben. Das deutsche Girocard-Verfahren wird somit doppelt reguliert.

Dies verdeutlichte Eva-Maria Schulze, Leiterin der für Finanzdienstleistungen zuständigen 4. Beschlussabteilung, vergangene Woche auf dem Bankkartenforum 2015 in Frankfurt. “Wir werden überprüfen, ob unterhalb der Höchstgrenze verhandelt wird und haben bereits Auskunftsersuchen an die Banken verschickt”, betonte Schulze.

Das Kartellamt hatte das Verfahren gegen die DK wegen der Girocard-Gebühren ursprünglich im März dieses Jahres eingestellt, weil die Beamten mit den Verhandlungsergebnissen zwischen Händler- und Bankkonzentratoren zufrieden waren. Nach Zahlen des EHI spart der Einzelhandel durch die reduzierten Kartenentgelte in 2015 rund 62 Mio. Euro im Vergleich zum Vorjahr.

Kartellamt eröffnet neues Verfahren

“Nachdem uns Details aus den Gesprächen zwischen Finanzministerium und den Banken bekannt wurden, haben wir jedoch ein neues Verfahren eingeleitet”, so Schulze. Die Kreditwirtschaft habe im Zuge der Gespräche zur Umsetzung der IF-VO versucht, dem Bundesfinanzministerium (BMF) einen Deal anzubieten. Man wollte die europäische Regulierung akzeptieren, wenn das BMF im Gegenzug die Verpflichtungserklärung aus der Welt schafft.

Als dieses Angebot in Bonn ruchbar wurde, habe das Amt ein neues Verfahren eingeleitet, erläuterte Schulze. Sie will nun prüfen, ob über Gebühren für die Zeit nach dem Dezember-Stichtag neu verhandelt wird. Hierzu sollen auch Netzbetreiber und Händler befragt werden.

Bislang sei die Behörde von den Banken vertröstet worden, weil die Umsetzung der Verordnung durch den Gesetzgeber bis vergangenen Donnerstag noch offen war. Zudem soll erst ein Eckpunktepapier aus dem BMF, das der Redaktion vorliegt, für Klarheit sorgen, auf welchen Bestandteil der Kartenentgelte sich die 0,2 Prozent-Grenze bezieht. Die EC-Cash-Netzbetreiber dürfen demnach ein von den Händlerentgelten unabhängiges Serviceentgelt verlangen. Die an die Banken durchgeleiteten Händlerentgelte dürfen die 0,2 Prozent jedoch nicht überschreiten.

Marktbeobachter gehen jetzt von einem nochmaligen Absinken der Girocard-Entgelte aus. “Insbesondere der Kleinbetragsbereich wird für Händler attraktiver, da es ab Dezember keine Mindestentgelte mehr gibt”, sagt ein Zahlungsverkehrsexperte.