Kartenzahlung: Diese Kosten fallen für Händler an

Kartenzahlung ist für Händler mit Kosten verbunden.

Nicht erst seit der Corona-Pandemie zücken mehr und mehr Kunden im Einzelhandel beim Bezahlen an der Kasse ihre Bankkarte. Doch nicht überall werden Girokarte und Kreditkarte akzeptiert. Welche Gründe das hat und mit welchen Kosten Sie als Händler bei Kartenzahlung rechnen müssen, erklären wir in diesem Artikel.

Kartenzahlung anbieten: Welche Kosten trägt der Händler?

Sie fragen sich, welche monatlichen Kosten auf Sie als Händler zukommen, wenn Sie in Ihrem Laden neben Barzahlung auch Kartenzahlung anbieten? Grundsätzlich teilen sich die Kosten in variable und fixe Kosten auf. Da Sie ein Kartenlesegerät benötigen, um bargeldlos zu kassieren, können einmalige Kosten für Anschaffung des Terminals entstehen. Im Folgenden schlüsseln wir die Kosten für ein gemietetes Kartenlesegerät übersichtlich auf.

Kalkulation der Kosten für Kartenzahlung

Einmalige Kosten

Einmalige Kosten entstehen als Pauschalbetrag für die Einrichtung des Kartenterminals. Dazu zählen der Aufwand für das Vertragshandling, der Versand des Geräts und die Unterstützung bei der Kassenanbindung. Letzteres kann bei einzelnen Anbietern bis zu 50 Euro kosten. Bei CCV fallen die einmaligen Kosten bei der Bestellung weg, wenn Sie das Kartenlesegerät über die Website bestellen.

Variable Kosten

Transaktionspreis

Für jede Transaktion fällt eine geringe Gebühr zwischen 7 und 11 Cent für Händler an. Jede Nutzung des Kartenterminals (Zahlungsvorgang, Kassenschnitt) wird dabei als Transaktion angesehen.

Autorisierungsentgelt

Außerdem ist bei jeder Zahlung eines Kunden mit seiner Girokarte ein sogenanntes Autorisierungsentgelt an die Deutsche Kreditwirtschaft zu leisten. Dieses beträgt aktuell 0,18 % von der Transaktionssumme.

Kreditkartendisagio

Zahlt ein Kunde in Ihrem Laden mit Kreditkarte, dann werden je nach Kreditkartenanbieter und Abrechnungsmodell im Schnitt 1,5 % von der Rechnungssumme berechnet – das sogenannte Kreditkartendisagio. Die Gebühren sind also etwas höher als bei Zahlung mit der Girokarte. Das heißt: Bei einer Zahlung von 100 Euro fließen durchschnittlich 1,50 Euro an den Kreditkartenanbieter. Dennoch sollten Sie als Händler prüfen, ob sich Kreditkartenzahlung für Sie lohnt, da das Wachstum bei Kreditkarten dynamisch ist und auch ausländische Kunden bei Ihnen zahlen können.

Fixkosten

Miete für das Kartenlesegerät

Für die Miete eines stationären Kartenlesegeräts fallen in der Regel je nach Terminal und Vertragsmodell zwischen 10 und 30 Euro monatlich an.

Hinweis: Bei einem mobilen Kartenterminal können zusätzlich rund 5 Euro Kosten für die optional bestellbare SIM-Karte hinzukommen.

Service-Gebühr

Zu den monatlichen Mietkosten gesellt sich zumeist eine Service-Gebühr zwischen 5 und 10 Euro, die der Anbieter zum Beispiel für den Service einer technischen Hotline bei Problemen mit dem Gerät und dessen Austausch in Rechnung stellt.

Sammelkonto (optional)

Bei dieser Serviceleistung werden die täglichen Transaktionen des Kartenlesegeräts auf einem Verrechnungskonto gesammelt und am Ende des Tages in einer Summe auf das Konto des Händlers überwiesen. Da hier nur eine Transaktion beziehungsweise Buchung auf Seiten der Bank anfällt, reduzieren sich für den Händler die Buchungsgebühren – insbesondere bei hohem Transaktionsaufkommen können hier deutlich Kosten gespart werden. Diese Dienstleistungen lassen sich Netzbetreiber bis zu 4 Cent pro Transaktion mit der Girokarte kosten. Wichtig: Dieser Service ist nur für Zahlungen mit Girokarte möglich.

Warum wird oft noch keine Kartenzahlung angeboten?

Immer wenn in einem Laden an einem Kartenterminal mit Karte bezahlt wird, laufen für Kunden und Händler unsichtbar im Hintergrund zahlreiche technische Vorgänge ab, damit die Zahlung sicher erfolgen kann. Das ist für die daran beteiligten Banken und Dienstleister selbstverständlich mit Kosten verbunden, die sie dem Händler für die Abwicklung der Zahlung in Rechnung stellen. Viele Ladeninhaber haben allerdings aufgrund der intransparenten Abrechnung die tatsächlichen Kosten nicht im Blick und halten daher Kartenzahlung für teurer als die Annahme von Bargeld. Die technische Komplexität des bargeldlosen Zahlungsvorgangs und Sicherheitsaspekte hindern einige Händler ebenfalls daran, ihren Kunden Kartenzahlung zu ermöglichen.

Auch mangelndes Bewusstsein für die Zahlungswünsche der Kunden spielt eine Rolle. Dabei ist die Kartenzahlung als Zahlungsart im Aufwind. 2019 wurden im stationären Einzelhandel bei einem Gesamtumsatz von 445 Milliarden Euro mehr als jeder zweite Euro via Karte umgesetzt. Die Corona-Pandemie hat hier für einen zusätzlichen Aufschwung gesorgt, da aus hygienischen Gründen bevorzugt mit Karte gezahlt werden soll. Nicht zuletzt herrscht in Händlerkreisen die irrige Meinung vor, dass Bargeldzahlung kostenlos sei.

Ist Barzahlung für Händler wirklich kostenlos?

Die Verwaltung von Bargeld kostet Zeit und Personal.

Auch wenn Kunden im Einzelhandel mit Münzen und Scheinen bezahlen, entstehen wie bei der Kartenzahlung Kosten. Laut einer Studie der Deutschen Bundesbank kostet jede Barzahlung im Schnitt 0,24 Euro. Hier ein Überblick:

  • Kosten der Geldbeschaffung: Der Händler beziehungsweise ein Mitarbeiter müssen jeden Morgen das Bargeld bei der Bank holen.
  • Kosten für Abwicklung: Scheine und Münzen müssen sortiert und gezählt, außerdem muss nach Geschäftsschluss die Kasse abgerechnet werden.
  • Kosten für Transport und Sicherung: Das eingenommene Bargeld wird entweder in einem Tresor im Laden verstaut oder zur Bank gebracht. Die Bank verlangt für die Verwaltung des Geldes Gebühren.

Das Bezahlen mit Münzen und Scheinen ist für Händler also mit Zeitaufwand und Personalkosten verbunden. Da Banken zunehmend Standorte schließen, wird der Weg zur Bank künftig noch weiter werden. Außerdem ist davon auszugehen, dass die Gebühren für Einzahlungen und für Wechselgeld-Münzen in Zukunft steigen werden. Nicht zuletzt besteht bei der Annahme von Bargeld das Risiko, Falschgeld zu erhalten.

Rechenbeispiel: Welche Kosten fallen bei Kartenzahlung an?

Anhand eines konkreten Rechenbeispiels soll gezeigt werden, dass die Kosten für Sie als Händler durchaus erschwinglich sind, wenn Sie Kartenzahlung anbieten.

Beispielrechnung:

Sie sind ein Ladenbesitzer mit nur ein, zwei Mitarbeitern im stationären Einzelhandel und haben fünf Tage in der Woche geöffnet, also insgesamt 20 Tage im Monat. Täglich bezahlen 5 Kunden mit ihrer Girokarte, was 100 Transaktionen im Monat entspricht. Im Schnitt kauft jeder Girokartenzahler für 20 Euro ein (= 2000 Euro angenommener monatlicher Umsatz mit der Girokarte).

Fixe Kosten:

  • Miete für ein Kartenterminal: 10 bis 30 Euro
  • Servicegebühr: 5 bis 10 Euro

Fixe Kosten pro Monat: 15 bis 40 Euro

 

Variable Kosten:

  • Transaktionspreis: 100 Transaktionen x 7 bis 11 Cent je Transaktion = 7 bis 11 Euro
  • Autorisierungsentgelt: 2000 Euro Umsatz x 0,18 % = 3,60 Euro

Variable Kosten pro Monat: 10,60 bis 14,60 Euro/Monat

 

GESAMTKOSTEN pro Monat: zwischen 25 und 55 Euro

Durchschnittliche Kosten pro Transaktion: zwischen 25 und 55 Cent

 

Fazit: Das kleine Rechenbeispiel ergibt überschaubare monatliche Kosten, so dass Händler ihren Käufern Kartenzahlung nach Möglichkeit auch anbieten sollten – zumal die Verwaltung von Bargeld ebenfalls nicht kostenlos ist. Wichtig zu wissen: Die genauen Kosten sind individuell und abhängig von Ihrem Umsatz, der Anzahl der Transaktionen und der verwendeten Karte. Wir beraten Sie gerne für eine individuelle Rechnung .

Dürfen Händler auf Zahlung mit Karte bestehen?

Aktuell heißt es in Supermärkten und Geschäften aufgrund der Corona-Pandemie häufig: Bitte mit Karte bezahlen. Kontaktloses Bezahlen gilt als sicherer als Barzahlung, da der direkte Kontakt zwischen Menschen vermieden wird. Dürfen Sie als Händler oder Gastronom aber die Annahme von Münzen und Scheinen komplett verweigern? Tatsächlich müssen Händler in ihrem Laden kein Bargeld akzeptieren und können sich auf das im Bürgerlichen Gesetzbuch verankerte Prinzip der Vertragsfreiheit berufen. Demnach steht es Händlern und Kunden frei, wie sie ihren Vertrag inhaltlich gestalten und damit auch, wie sie bezahlen wollen.

Allerdings muss der Händler Kunden über die Nichtannahme von Bargeld vor dem Kauf informieren, zum Beispiel in Form eines Hinweisschilds am Eingang oder an der Kasse. Auch bestimmte Banknoten dürfen laut Empfehlung der Europäischen Kommission abgelehnt werden, wenn der Kaufpreis in einem deutlichen Missverhältnis zur Stückelung des Geldscheins steht oder der Händler nachweislich nicht genügend Wechselgeld in der Kasse hat.

Wählen Sie das für Sie passende Kartenlesegerät

Je mehr Umsatz Sie mit Kartenzahlung machen, desto mehr Kosten fallen für das Kartenlesegerät an. Denn die meisten Kosten sind variabel und hängen somit von der Kaufsumme ab. Wenn Sie also wenig Transaktionen und Umsätze im Monat haben, sollten Sie sich nach einem preiswerten Terminal mit geringen monatlichen Fixkosten umsehen. Nehmen Sie sich aber vor Lockangeboten in Acht, bei denen im Gegenzug für ein preiswertes Terminal bei den variablen Gebühren zugelangt wird. Wenn Sie sich das passende Kartenlesegerät für Ihre Bedürfnisse aussuchen, sind die Kosten der Kartenzahlung für Sie als Händler überschaubar. Jetzt Kartenterminal bestellen!

CCV Mobile Premium

CCV Mobile Premium

schon ab €/Monat
21,98
  • Kontaktloses Bezahlen möglich
  • Annahme aller gängigen EC-, Kreditkarten & Mobile Payment
  • Trinkgeldfunktion
  • Ladegerät inklusive
  • Flexibler Wechsel zwischen WLAN und 4G möglich (mit optionaler SIM-Karte)
  • Übersichtliche Reportingfunktion
  • Belegdrucker ist vorhanden

CCV Mobile POS

schon ab €/einmalig
49,00
  • Kontaktloses Bezahlen möglich
  • Annahme aller gängigen EC-, Kreditkarten & Mobile Payment
  • Trinkgeldfunktion
  • Ladegerät inklusive
  • für 4G Nutzung: SIM-Karte optional hinzubuchbar
  • Übersichtliche Reportingfunktion
  • Belegversand per Mail

CCV Base Next

schon ab €/Monat
17,89
  • Kontaktloses Bezahlen möglich
  • Annahme aller gängigen EC-, Kreditkarten & Mobile Payment
  • Trinkgeldfunktion
  • Ladegerät inklusive
  • WLAN, LAN und analog
  • Übersichtliche Reportingfunktion
  • Belegdrucker ist vorhanden

Bildnachweis: Titelbild: ©gettyimages/mladenbalinovac, Bild 1: ©gettyimages/PeopleImages, Bild 2: ©gettyimages/SB Stock.

 

Diese Informationen erfolgen nicht im Rahmen eines konkreten Vertragsverhältnisses.

 

Der Anbieter dieser Webseite übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Anbieter dieser Webseite, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich im weitest zulässigen Rahmen ausgeschlossen.