[CCV Marktnews] Neue Gesetzgebung zur Ausstattung von e-Ladesäulen

In Kürze

  • Die Bundesregierung hat die Ladesäulenverordnung überarbeitet
    (Fassung vom 12.05.21)
  • Ziel: Der Fahrer eines e-Fahrzeugs soll die Gewissheit haben, dass er den Ladevorgang immer, überall und verlässlich durchführen kann
  • Die barrierefreie Bezahlmöglichkeit spielt dabei eine sehr große Rolle
  • Der Einbau eines kontaktlosen Bezahlterminals ist für den Betreiber eines
    e-Ladepunkts zukünftig verpflichtend
  • Ab 01.07.2023 ist zudem die Möglichkeit der PIN-Eingabe an neu aufgestellten Ladepunkten verpflichtend
  • Bestehende Installationen dürfen weiter betrieben werden

Im Einzelnen

Ziel der Änderungsverordnung ist der Aufbau und Betrieb einer bedarfsgerechten, nutzerfreundlichen und interoperablen Ladeinfrastruktur mit einheitlichem Bezahlsystem.

„Der Betreiber eines öffentlich zugänglichen Ladepunkts hat an dem jeweiligen Ladepunkt oder in dessen unmittelbarer Nähe die für den bargeldlosen Zahlungsvorgang erforderliche Authentifizierung zu ermöglichen und einen kontaktlosen Zahlungsvorgang mindestens mittels eines gängigen Debit- und Kreditkartensystems anzubieten.“
Quelle: HIER

CCV unterstützt die Bestrebungen der einheitlichen und barrierefreien Bezahlmöglichkeiten bereits durch Partnerschaften wie z.B. mit Mastercard im Rahmen deren „Sustainability Programs“ (siehe auch HIER)

Für die Ausstattung der Ladesäulen eignen sich mehrere Lösungen aus dem CCV Portfolio:

  • Der CCV IM30 als voll umfängliches Bezahlterminal mit Touchdisplay, PIN-on-Glas und Android-Betriebssystem mit optional eigener eLadesäulen-App
  • Der rein kontaktlose COR-Reader mit Steuerungsgerät OPM als sehr kleine und schnell integrierbare Terminallösung (bis Mitte 2023)
  • Der CCV InSync als Drei- in-Eins Kartenleser oder reines Kontaktlos-Terminal (bis Mitte 2023)
  • CCV PhonePOS als Software-Module für android-basierte Touch-Panel in Ladesäulen

Unser Statement aus Paymentanbietersicht:

Ein eingebautes Kartenterminal mit PIN-Eingabemöglichkeit trägt dazu bei, den Komfort beim Bezahlen den gewohnten Abläufen von Tankstellen oder anderen Einkaufssituationen anzugleichen. Offene Bezahlmethoden sind wichtig zur Förderung der Akzeptanz und senken die Barrieren auch für Auslandsreisende und Touristen, die mit ihrer gewohnten Karte bezahlen können ohne vorherige Registrierung oder dem Zwang, eine App laden zu müssen. Initiativen wie das Mastercard Sustainability Programm, dessen Partner wir in Deutschland sind, unterstützen diese Bestrebungen.“


Ihr Pressekontakt:

Susanne Kohlhofer

T: +49 8752 864-437        M:  +49 171 8613205       E: s.kohlhofer@ccv.eu


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